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Berufsfischer Ausbildung und Meister

Die Schweiz hat keine Berufsschule für den Beruf als Fischer. Die Schweiz hat aber ein Abkommen mit Deutschland. Die Lehre dauert drei Jahre bei einem Berufsfischermeister in der Schweiz oder bei einem Fischereiwirtschaftsmeister in Deutschland. Die Lehrlinge besuchen in Deutschland die Schule als mehrwöchige Kurse und legen dort auch die Lehrabschlussprüfung ab. Voraussetzung für Schweizer Lehrlinge ist eine abgeschlossene Volkschule (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarschule). Die Anforderungen sind höher als früher, sodass der Schulabschluss mit der 3. Sekundarschule notwendig ist.

Für die Schweiz zuständig ist das Institut für Fischerei in Starnberg (D). Bereits in den1950er Jahren konnten Deutschschweizer Lehrlinge in Starnberg Kurse besuchen und dort die Gesellen- und später die Meisterprüfung absolvieren. Das neue Reglement von 2016 über Aquakultur und Binnenfischerei am staatlichen Beruflichen Zentrum Starnberg sieht vor:

Lehrlinge aus der Schweiz oder aus Süddeutschland machen ihre dreijährige Lehre bei einem Fischermeister (CH) oder bei einem Fischwirtschaftsmeister (D). Sie besuchen im 1.Lehrjahr 5 Kursblöcke zu 2-3 Wochen in Landsberg am Lech), im 2. Lehrjahr 4 Kursblöcke zu 2-3 Wochen in Starnberg (bzw. den Wahlpflichtlehrgang Fluss- und Seefischerei in Nonnenhorn am Bodensee) und im 3. Lehrjahr  3 Blöcke zu 2-3 Wochen in Starnberg (Wahlpflichtlehrgang Karpfenteichwirtschaft in Höchstädt an der Donau).

Dann ist der Lehrling Fischereigeselle und arbeitet weiter 2-3 Jahre bei einem Berufsfischer mit dem Ziel, auch die Meisterprüfung in Deutschland zu absolvieren. Auch für diese Prüfung muss der Geselle einen mehrwöchigen Kurs in Starnberg besuchen und dort die Meisterprüfung ablegen.

Berufsfischer, die die Meisterprüfung bestanden haben, dürfen Lehrlinge ausbilden gemäss einem vorgeschriebenen Arbeitsvertrag für Lehrlinge.

Probleme heute:   
- es gibt fast keine Berufsfischer mehr in der Schweiz, die eine Meisterprüfung abgeschlossen haben, weil der Berufsfischerstand extrem schwindet.
- Eine Regelung fehlt bezüglich der Finanzierung der Kurse mit Aufenthalten in Starnberg


GH 11.2019