Seitenbilder

Fischenzen im äusseren Teil des Vierwaldstättersees

Fischenzen sind Fischereirechte im See, die schon im frühen Mittelalter dem Kloster im Hof
zu Luzern gehörten und später an Korporationen übergingen oder an Private verkauft wurden.
Diese Rechte betreffen einen Streifen See, der im allgemeinen vom Ufer aus 180 bis 200
Meter in den See hinausreicht.


Umfang der Fischenzen im äusserer Teil des Vierwaldstättersees

Grundlagen:
Plan im Buche „Mit See- und Weitblick Meggen – eine Ortsgeschichte“ 2004
Seite 274 und 275 „Fischenzen am Megger Ufer“
Buch „Megger Grund und Boden“ Ausgabe 2008 
Winiker Vinzenz: „Fischereirechte am Vierwaldstättersee“ 1908 ZB Luzern
„Geschichtsfreund“ Bände Nr. 20, 22, 38
Notariat Küssnacht

Korporationssee Luzern:  

Umfang: Nähe der Stadt Luzern, am rechten Ufer bis „Florina“, etwa 100-200 Meter
meggenseitig der Grenze zwischen Meggen und Luzern (Wartenfluh), am
linken Ufer bis zum Stutz beim Haslihorn.
Eigentümer: Korporation Luzern
Pächter: Nutzung durch die Sportfischer Luzern
   

Ballenherrensee Luzern

Umfang: Umfang: vom Haslihorn bis Spissenegg am linken Seeufer von Luzern nach Horw.
Eigentümer: Ballenherren Luzern
Eigentümer:  Korporation Luzern
Pächter  Alois Hofer (11.13.1), ab 1998 Nils Alois Hofer (12.37.1). In Unterpacht nutzt
auch Gottfried Hofer (11.13.3) den Teil ab dem Örtli bis zum Winkelsee.
   

Meggenhornsee

Umfang   vor der Halbinsel Meggenhorn ab Wartenfluh bis östlich des St.
Niklausenfelsens
Eigentümer  Einwohnergemeinde Meggen als Besitzerin des Schlossgutes Meggenhorn
Pächter Gottfried Hofer, Seestrasse 20, Meggen (11.13.3). In Unterpacht nutzt auch
Robert Hofer (11.11.6), Rotmatt, Meggen, einen kleinen Teil.
   

Altstadsee

Umfang: vor Altstad und Naumatt
Eigentümer: Dr. G. Streichenberg, Altstad weg 19, Meggen
Pächter: Alois Hofer, Benziholzstrasse 20, Meggen (11.13.1), ab 1998 Nils Alois Hofer
(12.37.1).
   

Habsburgsee (Schloss-See)

Umfang: vor Neuhabsburg bis Huobbach
Eigentümer: Ringier Michael, früher die Besitzer des Gutes Neuhabsburg
Pächter: Patent lösbar für Sportfischer über die Gemeindeverwaltung Meggen
   

Chilesee (Schulfondssee)

Umfang: Huobbach bis an die Kantonsgrenze (Letten-Seerose)
Eigentümer: früher die Kirchgemeinde, seit ca 1850 die Einwohnergemeinde 
frühere Funktion als „Schulfonds-See“
Pächter: Sebastian Hofer, Seerose, Meggen (11.19.1)
Kommentar: Wann genau die Kirchgemeinde ihre Privatfischenze der Gemeinde übertrug,
ist nicht bekannt, aber gemäss einem Dokument von 1851 muss die
Übertragung früher stattgefunden haben, jedoch erst nach der Gründung der
politischen Gemeinde.
Diese fand während der Helvetik statt (1798-1803).
1889 wurde die östliche Grenze der Fischereirechte zwischen der Gemeinde
Meggen und der Probstei des Stift zu St. Leodegar im Hof, Luzern, welcher das
Fischereirecht am Merlischachersee gehörte, bereinigt. Früher war die Grenze
beim grauen Stein im Letten, nach der Bereinigung die Kantonsgrenze
zwischen Schwyz und Luzern.
Nach dem Erwerb der Merlischacher Fischenze durch Gottfried Hofer
(9.51.2) beantragte dieser 1920, dass entgegen dem Verlauf der Kantonsgrenze
zwischen Luzern und Schwyz im See, seine Fischenze ab dem Grenzstein an
der Gotthardstrasse im rechten Winkel 100 Klafter ab den Zuggarnstangen in
den See hinaus reichen soll. Die Gemeindeverwaltung war damit
einverstanden.
   

Merlischachersee

Umfang Ab dem Grenzstein an der Kantonsstrasse im rechten Winkel ab den Ruten 180
Meter hinaus und östlich bis an den „Sumpf“, d.h. bis zum Fischgraben östlich
des Landgutes „Burg“
Eigentümer: diese Fischenz hat Gottfried Hofer-Sigrist (9.51.2) vom Stift St. Leodegar im
Hof zu Luzern 1916 gekauft. Im Rahmen der Erbteilung Übergang an Alois
Hofer-Halter (10.7.5), weiter an Alois Hofer (11.13.1) und schliesslich ab 1998
Nutzung durch Nils Alois Hofer (12.37.1). 2015 soll die notarielle
Überschreibung stattfinden.
   

Sumpf-See

Umfang: vor den Bauernhöfen Bischofswil und Rainhof
Eigentümer: dieser Seeteil ist sehr stark zerstückelt bezüglich Fischenzen. Die Aufzählung
der Inhaber dieser Fischenzen ist nicht vollständig. Vom Scheid bis vor die
Anlage der Wasserversorgung Küssnacht gehört sie der Familie Seeholzer, von
dort bis zur Hütte Amalienruh der Familie Dober, danach ein Stück der Familie
Brenneisen, früher Albrecht, weiter gegen Küssnacht dem Alfons Räber und
weiteren Personen
Pächter: Albert Trutmann
   

Küssnachter See: (abzüglich Sumpf-Fischenzen und Merlischacher Fischenze)

Eigentümer: Korporation Berg und Seeboden
Abschrift Dokument von 1474 und Eintrag der Parzelle 1701 ins eidg.
Grundbuch um 1860. Es handelt sich dabei nur um ein Zuggarnrecht.
Pächter: Albert Trutmann (früherer Besitzer des Hotel Seehof (Hotel du Lac).
Wer ein Schwyzer Sport- oder Berufsfischerpatent hat, ist berechtigt, dort zu
fischen, ausser mit dem Zuggarn. Zuständig für die Bewilligung mit dem
Zuggarn zu fischen ist die Korporationsverwaltung, für die übrigen Arten des
Fischens der Kanton Schwyz.
Kommentar: Es existieren Akten aus den Jahren 1474 und 1545, welche die Fischerei im
Küssnachtersee regeln. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat 1889 die
Fischereirechte der Korporation Berg und Seeboden bestätigt mit den
Einschränkungen. 1967 erfolgte eine erneute Bestätigung der Rechte durch den
Regierungsrat, nachdem die Korporation und Albert Trutmann als Pächter das
alleinige Recht beanspruchten, für ihre Fischenze Patente herauszugeben.
Die Einschränkung besagt, dass die Korporation Berg und Seeboden nur
bezüglich dem Fischen mit dem Zuggarn ein Patentrecht habe.
   

 Fischereirechte am Bürgenberg für Altstad und Meggenhorn:

Umfang: ein kleines Stück See bei der Untermatt (Mattsee), westlich der Kantonsgrenze.
Die Untermatt gehört zum Kanton Luzern.
Die Obermatt gehört zum Kanton Nidwalden.
Mattgrat und der Grat ob Hammetschwand sind die Grenze zwischen
Luzern und Nidwalden.
Eigentümer: Die Besitzer vom Meggenhornsee und Altstadsee sind die Eigentümer.
Pächter: Alois Hofer (11.13.1) und Gottfried Hofer (11.13.3) gemeinsam, ab 1998 Nils
Alois (12.37.1) anstelle von Alois.
   

Fischenz der Familie Hofer am Bürgenberg (ab 1680 und 1815)

Umfang: westlich der Untermatt bis zur Kantonsgrenze östlich Kersiten-Strandbad
Eigentümer: Nils Alois Hofer (12.37.1) ab 2014.
Gottfried (11.13.3) und Josef (11.13.4) haben gemäss interner Abmachung das
Recht, dort einige Netze zu setzen. Diese Fischenz reicht 600 Meter ab Ufer in
den See.
Ein Rechtsstreit zwischen den Gebrüdern Hofer ab Benziholz in Meggen und
dem Kanton Luzern wegen der Ausdehnung dieser Fischenz wurde in einem
Vergleich vor Bundesgericht am 01.06.1907 beigelegt. Bei den Gebrüdern
handelte es sich um Gottfried 9.51.2 und Adolf 9.51.3.
Die Akten dazu befinden sich im Hofer Familienarchiv der Gemeinde Meggen.
   

See im Winkel (Horw)

Umfang Gebiet Winkel
Eigentümer: Staatsfischenze des Kantons Luzern
Pächter: Gottfried Hofer (11.13.3)
   

Korporationssee Greppen

Umfang: ab Kantonsgrenze zu Schwyz bis Gemeindegrenze zu Weggis, 200 Meter in
den See hinaus
Eigentümer: Korporation Greppen
Pächter: Interessengemeinschaft pro Greppersee seit dem 01.04.1977
Von 1939 bis 1977 waren Sebastian Hofer (10.7.11) und sein Sohn (11.19.1)
Pächter. Der Zins bestand aus einer Pacht in Franken und pro
Korporationsbürger 1 kg Albeli im Herbst jeden Jahres.
   

Korporationsfischenze Weggis:

Umfang: ab Gemeindegrenze Greppen bis zur Gemeindegrenze Vitznau
Eigentümer: Korporation Weggis
Pächter: Um 1950 Robert Muggli *1907 +1967, Berufsfischer am Zinnen bei Hertenstein und Josef Waldis, Berufsfischer bei der Unternauenfahrt in Weggis. Ab 1967 Josef Muggli gemeinsam mit Andreas Waldis. 1976 wurde Josef Muggli zum Fischereiaufseher des Kantons Luzern gewählt. Nach dem Tod von Andreas Waldis 1996 übernahm der Fischereiverein Weggis die Pacht.
   

Korporationssee Vitznau

Umfang: ab Gemeindegrenze Weggis bis zur Kantonsgrenze an der oberen Nas.
Eigentümer: Korporation Vitznau
Pächter: Martin Zimmermann, Berufsfischer in Vitznau
   

 

Ablagen im Gemeindearchiv Meggen unter J 1.1.2

Fischerei, Fischenzen, Verpachtungen, Patente

Mai 2015 Gottfried Hofer, Küssnacht